Die Behandlungskosten für Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen
entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet.
Es ist ratsam, sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über den betreffenden Tarif zu informieren. In Ausnahmefällen übernimmt die Versicherung nur einen Teil der Kosten.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker leider nicht.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
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